individuell bauen 
- vielfältig und maßgeschneidert -

Individuelle Lösungen


Die Vielfalt an Variationsmöglichkeiten der Timmermann Hallenkonstruktionen veranschaulichen unsere Objekte im Bereich der Individuallösungen.

Ob Überdachungen als Unterstand für z.B. Fahrzeuge und Geräte, Verkaufs-und Ausstellungshallen, Wohnhäuser oder Sport-und Freizeithallen - preisgünstig und maßgeschneidert realisieren wir Ihre Bauvorstellung, welche durch in Eigenleistung erbrachte Arbeiten (z.B. Tore, Fundamente, Innenausbau) optimal ergänzt werden.

Der Typ DGR  ist ein Dreigelenkrahmen mit Stahlstützen.

Er eignet sich für Dachneigungen ab 10° und Spannweiten bis 40.00 m. Die Wände sind außen und innen frei von Vorsprüngen, wodurch eine optimale Platzausnutzung möglich wird.

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Wir fertigen Mehreckpavillons in jeder Größe und für die verschiedensten Anwendungszwecke, sowohl für den Reitsport als auch für Verkaufsräume.

Für den Reitsport wurden Typen mit Durchmessern von 15.00m, 17.50m, 20.00m Hufschlag entwickelt.

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Der Typ Universal und unsere Pultdachkonstruktionen

eignen sich besonders für Überdachungen und Unterstellmöglichkeiten, z.B. für landwirtschaftliche Maschinen und Geräte.

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Unsere Carportkonstruktionen basieren auf der Lieferung der CNC -gefertigten Bauteile aus gehobeltem Brettschichtholz bzw. KVH, mit oder ohne Oberflächenbehandlung und eignen sich bestens für eine bauseitige Montage.

Diesbezügliche Bauanträge/Bauanzeigen incl. prüf­fähiger Statik werden mitgeliefert. Eine Montageleistung ist möglich. Es werden die gesamten Holzbauteile in » Zimmer­manns Qualität «, sowie leicht verständliche Pläne incl. der Statik für die gesamte Konstruktion und für die Fundamente geliefert.

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Holzhauskonstruktionen als reines Ständerwerk werden über eine CNC-Anlage gefertigt. Der Fertigung liegt eine 3-dimensionale Computerplanung zugrunde. Diese Fertigung ist objektbezogen, Kundenwünsche werden berücksichtigt. Prüffähige, statische Nachweise und Ausführungspläne werden mitgeliefert, einschließlich der Fundamentberechnung. Eine evtl. Kellergeschoss-Planung obliegt dem Bauherrn.

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